Bundesweit einheitliche Bewertung

GKK Schadenkataloge

Bundesweit einheitliche Bewertung

Der Rückgabeprozess sollte einfach, nachvollziehbar und neutral gestaltet werden und muss durch objektive Betrachtung transparent für jeden Beteiligten abgewickelt werden können. Transparenz bedeutet hierbei, dass sowohl der Rückgabeprozess, als auch die Fahrzeugbeschaffenheitsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt klar für die Beteiligten definiert sind. Die seitens der GKK erstellten Produkte unterliegen einem bundesweit einheitlichen Standard, welcher durch eine ständige Qualitätssicherung gewährleistet wird. Eine Grundlage der Standardisierung bilden unsere Schadenkataloge.

In den Schadenkatalogen werden typische Schadenbilder aufgezeigt und die Unterscheidung in akzeptable Gebrauchsspuren und nicht akzeptable Beschädigungen geschaffen. Die eindeutige Definition von akzeptabel und nicht akzeptabel erfolgt durch präzise Erläuterungen und durch aussagekräftige Bilder. Der Schadenkatalog dient uns als Qualitätsstandard für eine einheitliche Begutachtung von „Rückgabefahrzeugen“.

Auf Grundlage dieser Schadenkataloge wird der Gesamtzustand der zurückgegebenen Fahrzeuge beurteilt. Die erforderlichen Reparaturen können wertmäßig erfasst und in einem Wertgutachten oder Zustandsbericht dokumentiert werden.

Durch den hohen internationalen Fertigungsstandard der Fahrzeughersteller sind der Verschleiß und die hieraus resultierenden Gebrauchsspuren, wie sie bei der Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr auftreten, absehbar und können entsprechend eingestuft werden (akzeptabel). Neben dieser normalen Abnutzung gibt es auch die vom normalen Gebrauch abweichenden Schäden (nicht akzeptabel).

1. Akzeptable Gebrauchsspuren

Dies sind Spuren des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, die den optischen Gesamteindruck des Fahrzeugs nicht erheblich beeinflussen.

2. Nicht akzeptable Beschädigungen

Dies sind Schäden, die durch den nicht bestimmungsgemäßen Fahrzeuggebrauch entstehen, den optischen Gesamteindruck des Fahrzeugs negativ beeinflussen und den Wert des Fahrzeuges mindern.

Die Schadenkataloge sollen Anhaltspunkte aufzeigen und die „Richtschnur“ bei der Beurteilung von Rücknahmefahrzeugen vorgeben.

Letztlich muss die kompetente und neutrale Bewertung durch den geschulten Sachverständigen zu einem nachvollziehbaren und praxisgerechten Ergebnis führen.

Die Schadenkataloge wurden jeweils für Pkw und Lkw entwickelt.
 

Schadenkatalog Pkw

Im Schadenkatalog Pkw wird die Unterscheidung in akzeptable Gebrauchsspuren und nicht akzeptable Beschädigungen der verschiedenen Bewertungsbereiche (Karosserie, Lackierung, Verglasung etc.) anhand definierter Kriterien und Beispielen dokumentiert.

Schadenkatalog Lkw

Nutzfahrzeuge sind nach ihrer Definition Fahrzeuge, die zumeist im gewerblichen Bereich, dem Güter- oder Personentransport oder dem Arbeitseinsatz dienlich sind. Weitere Fahrzeugarten wie Anhänger oder Sattelauflieger gehören auch zu den Nutzfahrzeugen.

Die speziellen von der Bewertung von Pkw abweichenden Kriterien werden beschrieben und mit Beispielen dokumentiert.

Möchten Sie mehr über die GKK Schadenkataloge erfahren? Dann kontaktieren Sie uns!

Für mehr Informationen zu unseren Services kontaktieren Sie uns bitte unter 0211 687806-30 oder per Email an marius.klosa@gkk-gutachten.de - Wir beraten Sie gerne!

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